folgte. 4.3. Die Verfügung vom 4. Juni 2014, mit welcher die Rente – unter Hinweis auf eine 100%ige Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit und einen Invaliditätsgrad von 13 % – per Ende Juli 2014 aufgehoben wurde, wurde per Einschreiben versendet (VB 64). Der Beschwerdeführer bestreitet deren Erhalt denn auch nicht.