2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 8. Mai 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " Es sei die Verfügung der SVA Aargau, IV-Stelle Aargau, vom 22. März 2023 betreffend Rückforderung unrechtmässig bezogener IV-Leistungen (Leistungen Periode 02.18-01.23 im Betrage von Fr. 142'540.00) aufzuheben, und es sei dem Beschwerdeführer mit Wirkung ab dem 1. Februar 2023 eine ganze IV-Rente zuzusprechen; -3- alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin;" Zudem stellte er folgenden Verfahrensantrag: