K. vom 31. August 2022 in VB 216 S. 2), die behandelnden Ärzte gingen jedoch in keinem der erwähnten Arztberichte auf den Einfluss dieser Diagnosen auf die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers in einer angepassten Tätigkeit ein. RAD-Ärztin Dr. med. F. führte hingegen aus, die Atheromatose der hirnversorgenden Gefässe und die Kristallarthropathie würden die Arbeitsfähigkeit, bei Letzterer mindestens jene in der angepassten Tätigkeit, nicht beeinflussen. Auch würden die cholesterinhaltigen Plaques in den Carotiden keine Funktionsbeeinträchtigung bedingen (VB 221).