J. ist überdies ein sehr guter kardialer Verlauf zu entnehmen. Auch wenn Dr. med. J. unter anderem einen chronischen Schwindel als Diagnose aufführte, machte er keinerlei weitere Angaben dazu und schloss insbesondere nicht auf einen dadurch bedingten Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit (E. 6.4.), so dass auch in Bezug auf die geltend gemachten Herzprobleme bzw. den Schwindel keine wesentliche Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen ersichtlich ist, die geeignet wäre, den Invaliditätsgrad und damit den Rentenanspruch zu beeinflussen. Ein zukünftig noch zu erstellendes MRI ist schliesslich im vorliegenden Verfahren nicht zu berücksichtigen (vgl. E. 3.2. hiervor).