H. vom 14. Juni 2021 liegt nun keine obstruktive Ventilationsstörung mehr vor, weshalb diesbezüglich eine Verbesserung erkennbar ist (vgl. Arztbericht vom 2. Februar 2017 in VB 161 S. 3 f., in welchem noch eine Obstruktion vorliegt und Arztbericht vom 14. Juni 2021 in VB 210 S. 12 f., in welchem keine obstruktive Ventilationsstörung mehr diagnostiziert werden konnte). Darauf verwies auch RAD-Ärztin Dr. med. F., nach welcher zudem die klinischen Befunde - 10 -