Symptomatik spricht. Eine solche Diagnose wurde durch die Gutachter jedoch deshalb nicht gestellt, weil das durch den Beschwerdeführer im "TOMM2 (Test of Memory Malingering)" erreichte Ergebnis für das zielgerichtete Vortäuschen einer nicht vorhandenen Symptomatik sprach. Zudem ergab sich aus den durchgeführten Laboruntersuchungen, dass der Beschwerdeführer seine antidepressive Medikation nicht einnahm. Eine leitliniengerechte psychiatrische Diagnose konnte daher nicht gestellt werden (VB 184.2 S. 11). Der psychiatrische Gutachter Dr. med. B. führte dazu aus, dass diese Einschätzung in scheinbarem Widerspruch zu den ihm vorliegenden ärztlichen Berichten stehe.