3.2. Die im Rahmen des Vorbescheidverfahrens vom Beschwerdeführer eingereichten medizinischen Unterlagen legte die Beschwerdegegnerin ebenfalls der RAD-Ärztin Dr. med. F. vor. Diese legte in ihrer Aktenbeurteilung vom 14. Oktober 2022 im Wesentlichen dar, die zunehmende Ablagerung cholesterinhaltiger Plaques in den Carotiden würde keine Funktionsbeeinträchtigung bedingen. Zudem würde der Verdacht auf eine Kristallarthropathie die Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit nicht beeinträchtigen. Auch spreche die eingeschränkte Behandlungsbereitschaft diesbezüglich gegen einen erhöhten Leidensdruck.