1.3. Am 28. Januar 2022 meldete sich der Beschwerdeführer unter Hinweis auf physische und psychische Beschwerden abermals zum Bezug von Leistungen der IV an. Im Rahmen der daraufhin getätigten Abklärung holte die Beschwerdegegnerin die Beurteilung ihres Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) ein. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und nochmaliger Rücksprache mit dem RAD trat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 28. November 2022 auf das Gesuch des Beschwerdeführers nicht ein. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 16. Januar 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: -3-