Nach Durchführung eines polydisziplinären Gutachtens durch die SMAB AG vom 27. Juli 2018 wies die Beschwerdegegnerin das Gesuch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 27. September 2018 wiederum ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde, welche mit Urteil VBE.2018.845 vom 9. Juli 2019 abgewiesen wurde.