4.2. Der Abklärungsbericht vom 8. November 2022 sowie die ergänzende Stellungnahme vom 21. März 2023 wurden – unbestrittenermassen – durch eine dafür qualifizierte Person erstellt. In medizinischer Hinsicht basiert die Beurteilung der Mitarbeiterin des Abklärungsdienstes auf dem von der Beschwerdegegnerin im Zusammenhang mit dem im Februar 2021 eingeleiteten Rentenrevisionsverfahren eingeholten polydisziplinären Verlaufsgutachten der Swiss Medical Assess- ment- and Business-Center AG, St. Gallen [SMAB] vom 11. Juli 2022, welches eine internistische, neurologische, psychiatrische und -7-