2. Eventualiter sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und es sei die Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung nach Massgabe der versicherungsgerichtlichen Vorgaben an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 4. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Prozessführung mit dem Unterzeichneten als unentgeltlichem Prozessbeistand zu bewilligen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 19. Juni 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3-