Am 15. Februar 2021 (Posteingang: 12. März 2021) meldete sich die Beschwerdeführerin zum Bezug einer Hilflosenentschädigung an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge entsprechende Abklärungen und führte in diesem Zusammenhang am 3. November 2022 eine Abklärung an Ort und Stelle durch. Nach Eingang des am 8. November 2022 erstatteten Abklärungsberichts und durchgeführtem Vorbescheidverfahren sowie Rücksprache mit der zuständigen Mitarbeiterin des Abklärungsdienstes verneinte sie mit Verfügung vom 22. März 2023 einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Hilflosenentschädigung.