2.4. Mit Eingabe vom 8. August 2023 beantragte der Beschwerdeführer die Beiordnung eines Rechtsbeistandes. Mit Schreiben vom 17. August 2023 teilte ihm die Instruktionsrichterin mit, dass das Versicherungsgericht keine Rechtsvertreter bestimme. Falls der Beschwerdeführer eine Rechtsvertretung wünsche, müsse er sich selbst darum kümmern und gegebenenfalls unter Beilage einer Vertretungsvollmacht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege einreichen.