2. 2.1. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit E-Mail vom 26. Februar 2023 und, nachdem die Instruktionsrichterin ihn mit Verfügung vom 15. Mai 2023 aufgefordert hatte, eine verbesserte Beschwerdeschrift einzureichen, mit Eingabe vom 23. Mai 2023 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "Ich beantrage, dass die Pfändungsankündigung vom 25.04.2023 und 05.05.2023, aufgrund des Rechtsmittels aufgehoben wird beim Betreibungsamt B._____.