1. Mit Verfügung vom 15. September 2022 beseitigte die Beschwerdegegnerin den in der Betreibung Nr. aaa vom Beschwerdeführer erhobenen Rechtsvorschlag und verpflichtete diesen, ihr den Betrag von Fr. 1'518.25 (Kostenbeteiligung Fr. 1'231.65, Mahngebühren Fr. 140.00 und Betreibungskosten Fr. 73.30) zu bezahlen. Mit Einspracheentscheid vom 8. Februar 2023 hiess die Beschwerdegegnerin die Einsprache des Beschwerdeführers hinsichtlich der Betreibungskosten gut, in den übrigen Punkten wies sie diese ab. Die Rechtsöffnung wurde somit im Umfang vom Fr. 1'371.65 bestätigt und der Rechtsvorschlag in diesem Umfang beseitigt.