Für das Verfahren vor Versicherungsgericht ist ein Gebührenrahmen von Fr. 200.00 bis Fr. 1'000.00 vorgesehen (§ 22 Abs. 1 lit. e Verfahrenskostendekret; SAR 221.150). Für das vorliegende Verfahren betragen die Kosten Fr. 800.00. Sie sind ausgangsgemäss dem Gesuchsteller aufzuerlegen. 4.2. 4.2.1. Der Gesuchsteller ersucht um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. -8-