Unter der Betitelung "Zusatzbefund vom 30.09.2021" findet sich sodann die Feststellung von Dr. med. G., dass die übrigen ausstehenden Untersuchungen aufgrund von Platzangst und Atemnot des Gesuchstellers nicht mehr hätten durchgeführt werden können. Diese Feststellungen wurden durch erneuten "Zusatzbefund vom 22.02.2023" präzisiert. Er gab dort an, die MRI-Untersuchung vom 20. August 2020 habe vorzeitig abgebrochen und die weiteren geplanten Untersuchungen hätten unterlassen werden müssen, da der Gesuchsteller sich – auch für medizinische Laien erkennbar – in einem psychischen und physischen Ausnahmezustand befunden habe, mit offensichtlicher panischer Platzangst und Atemnot, erhöhtem