2. 2.1. Mit Eingabe vom 8. Mai 2023 und unter Beilage eines mehrfach ergänzten Arztberichts des Spitals F. ersuchte der Gesuchsteller um Wiederaufnahme des Verfahrens VBE.2022.343 und liess folgende Rechtsbegehren stellen: "1. Es seien Ziff. 1 und 2 des Urteils des Versicherungsgericht AG vom 19.12.2022 aufzuheben und die Angelegenheit an die Vorinstanz zur weiteren Abklärung zurückzuweisen.