6.2.1. Aus dem Bericht der H._____ AG, Schmerzklinik I._____, vom 28. September 2020 geht hervor, der Beschwerdeführer sei aufgrund chronischer Fussbeschwerden links zur Beurteilung hinsichtlich eines weiteren operativen Fusseingriffes, wobei der Beschwerdeführer angebe, aktuell kein weiteres operatives Vorgehen zu wünschen, zugewiesen worden. Aufgrund der Befunde bestehe im Moment keine Indikation für ein weiteres operatives Vorgehen.