5. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung und Rechtsverbeiständung mit der Unterzeichneten zu gewähren. 6. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 10. August 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 19. Juni 2023 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seiner unentgeltlichen Vertreterin MLaw Melina Tzikas, Rechtsanwältin, Basel, ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: