1.3. Am 10. Februar 2022 ersuchte der Hausarzt, Dr. med. B._____, Facharzt für Innere Medizin, im Namen des Beschwerdeführers um eine kreisärztliche Untersuchung im Hinblick auf eine mögliche Anpassung der Rente. Nach Einholung medizinischer Unterlagen sowie Rücksprache mit dem Versicherungsmediziner hielt die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 23. Februar 2023 an der Invalidenrente von 20 % fest. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 29. März 2023 ab. -3- 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 4. Mai 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren;