1.2. Mit Schreiben vom 11. September 2019 stellte die Beschwerdegegnerin ihre Taggeldleistungen ab 1. November 2019 ein; die Physiotherapie werde noch bis Ende Oktober 2019 übernommen und die analgetische medikamentöse Therapie gehe weiterhin zu Lasten der Beschwerdegegnerin. Mit Verfügung vom 14. Oktober 2019 sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer eine Invalidenrente bei einer Erwerbseinbusse von 20 % sowie eine Integritätsentschädigung für eine Integritätseinbusse von 15 % zu.