Das Invalideneinkommen setzte sie gestützt auf die Tabellenlöhne der schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Jahres 2020 des Bundesamtes für Statistik (BFS), Tabelle TA1, Total, Männer, und unter Berücksichtigung einer betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41.7 Stunden sowie einer Nominallohnentwicklung von 2020 bis 2021 von 106.8/106 sowie einer Arbeitsfähigkeit von 70 % auf Fr. 45'725.00 fest. Ausgehend von diesen Vergleichseinkommen errechnete sie einen Invaliditätsgrad von gerundet 47 % (VB 73, S. 5). -5-