Ärztlichen Dienstes (RAD) stellte sie dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 18. August 2021 die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht. Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Einwände erhoben hatte, liess die Beschwerdeführerin diesen auf Empfehlung des RAD durch das Zentrum für Medizinische Begutachtung (ZMB), Basel, polydisziplinär begutachten. Gestützt auf das am 30. November 2022 erstattete Gutachten stellte sie dem Beschwerdeführer dann mit Vorbescheid vom 17. Januar 2023 die rückwirkende Zusprache einer unbefristeten Viertelsrente mit Wirkung ab dem 1. September 2021 in Aussicht.