_ vom 4. April 2023 oder von Dr. med. C._____ vom 23. Mai 2022 und vom 24. September 2021 noch den weiteren medizinischen Akten Hinweise zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit im Jahr 2020 aus gesundheitlichen Gründen in der Berufsausübung eingeschränkt gewesen wäre und daher ein lediglich unterdurchschnittliches Einkommen hätte erwirtschaften können.