__ vom 23. Mai 2022 in VB 51 und vom 24. September 2021 in VB 37), welche sich im November 2022 infolge psychischer Probleme bei aus somatischer Sicht unverändertem Gesundheitszustand auf eine Arbeitsfähigkeit von 45 % in einer angepassten Tätigkeit mit einem wohlwollenden Arbeitsklima mit Unterstützung und Mediation im Konfliktfall sowie ohne hohe Anforderungen an die Interaktionsfähigkeit, Flexibilität und Selbständigkeit und mit eher wenig Kontakt zu anderen Menschen reduzierte (vgl. hierzu die Stellungnahme von RAD-Arzt Dr. med. B._____ vom 4. April 2023 in VB 65). Dies gibt mit Blick auf die (medizinischen) Akten denn auch zu keinerlei Weiterungen Anlass.