Vom anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer wird zudem nicht in Frage gestellt, dass in einer angepassten Tätigkeit ohne Überkopfarbeiten sowie ohne schweres Heben und Tragen bis Oktober 2022 eine volle Arbeitsfähigkeit bestand (vgl. zum Ganzen die Stellungnahmen von RAD-Arzt Dr. med. C.____