Mit einer weiteren Anmeldung vom 17. Februar 2022 machte der Beschwerdeführer ferner eine Verschlechterung seines psychischen Gesundheitszustands geltend ("ADHS, Depressionen wiederkehrend"). Die Beschwerdegegnerin tätigte Abklärungen in erwerblicher sowie medizinischer Hinsicht und hielt mehrfach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD), ehe sie dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 26. Oktober 2022 die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht stellte.