1. Der 1972 geborene Beschwerdeführer war als Inhaber und Geschäftsführer einer Zimmerei tätig, als er sich am 17. November 2020 wegen Schulterbeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) anmeldete. Mit einer weiteren Anmeldung vom 17. Februar 2022 machte der Beschwerdeführer ferner eine Verschlechterung seines psychischen Gesundheitszustands geltend ("ADHS, Depressionen wiederkehrend").