3.2. Gemäss den Ausführungen von med. pract. B._____ liegt demnach bezüglich der Schulterproblematik links zumindest eine Teilkausalität vor. Dies erweist sich angesichts der erst intraoperativ erkannten SLAP-Läsion Typ II (vgl. etwa VB 32; 35; 77) als nachvollziehbar und wurde von der Beschwerdegegnerin in ihrer Vernehmlassung anerkannt. Die Beschwerde ist -4-