Dieser führte am 15. Mai 2023 aus, intraoperativ habe sich neben den multiplen degenerativen vorbestehenden Veränderungen des linken Schultergelenkes eine mindestens mit überwiegender Wahrscheinlichkeit traumatische SLAP-Lä- sion Typ II der linken Schulter gezeigt. Aus versicherungsmedizinischer Sicht sei bezüglich der Schulterproblematik links somit mindestens eine Teilkausalität im Sinne einer richtungsgebenden Verschlimmerung des Vorzustandes gegeben, weshalb diesbezüglich an seiner Beurteilung vom 18. Januar 2023 nicht mehr festzuhalten sei (Beilage 2 zur Vernehmlassung).