Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend UVG (Einspracheentscheid vom 20. März 2023) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der Beschwerdeführer erlitt Ende August 2022 einen Unfall, bei welchem er sich (u.a.) an der linken Schulter verletzte. Die Beschwerdegegnerin erbrachte in der Folge die gesetzlichen Leistungen. Nach Abklärungen in medizinischer Hinsicht sowie mehrfacher Rücksprache mit dem Kreisarzt stellte sie die vorübergehenden Leistungen mit Verfügung vom 25. Januar 2023 per Ende Oktober 2022 ein. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 20. März 2023 ab.