In der Kostenaufstellung der SAHB wurden weder Kosten für Rückbauten noch für Wiederinstandstellungen berücksichtigt (vgl. VB 576 S. 6 f., 26). Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass das Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (KHMI) vorsieht, dass Rückbauten grundsätzlich nicht zu Lasten der IV gehen, ausser wenn die Gefahr besteht, dass ein Vermieter nicht in einen invaliditätsbedingt notwendigen Umbau einwilligt. Bei Eigenheimen sind Rückbauten zu Lasten der IV jedoch ausgeschlossen (Rz. 1043). Verwiesen wird auf das Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts - 14 -