(VB 620 S. 10). Ob die unerwartet auftretenden Anfälle mithilfe eines Babyphones erkennbar sind, geht aus den Unterlagen nicht hervor; die häufige Erkrankung an Infekten wurde sodann gar nicht thematisiert (vgl. VB 529, 569 S. 6, 12, 15, 22, 26 etc.). Unter Berücksichtigung sämtlicher Unterlagen ist der Schluss von Dr. med. E., aus medizinischer Sicht sei es zumutbar, dass der Beschwerdeführer auf einem anderen Stockwerk als seine Eltern schlafe, nicht nachvollziehbar begründet.