Gemäss neustem Abklärungsbericht betreffend Hilflosenentschädigung vom 29. August 2022 berichte die Mutter ebenfalls von ein bis zwei tonisch-klonischen Anfällen pro Monat, welche unerwartet auftreten würden (VB 620 S. 1). Wie bereits im Abklärungsbericht vom 27. Oktober 2020 (VB 403 S. 8) merkte die Abklärungsperson an, aufgrund der Epilepsie müsse der Beschwerdeführer permanent beaufsichtigt werden, weshalb die Voraussetzungen für eine persönliche Überwachung erfüllt seien - 13 -