Die Mutter müsse zudem bei ihm im Zimmer schlafen, wenn er krank sei, was aufgrund seines schwachen Immunsystems oft vorkomme (VB 529). Trotz Vorlegen der Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 9. Dezember 2021 an den RAD äusserte sich die RAD-Ärztin Dr. med. E. in ihrer Stellungnahme vom 24. Mai 2022 diesbezüglich nicht. Die ärztlichen Unterlagen betreffend Infekte (VB 569 S. 6, 12, 15, 22, 26) wurden dem RAD nicht vorgelegt (vgl. VB 522; 585). Gemäss neustem Abklärungsbericht betreffend Hilflosenentschädigung vom 29. August 2022 berichte die Mutter ebenfalls von ein bis zwei tonisch-klonischen Anfällen pro Monat, welche unerwartet auftreten würden (VB 620 S. 1).