Für eine medikamentöse Intervention stehe ein Zeitfenster von 5 Minuten zur Verfügung, in welchem die Eltern problemlos die Treppe bewältigen könnten (VB 523). Aus dem ambulanten neuropädiatrischen Bericht des Kantonsspitals G. vom 16. Juli 2021 geht hervor, dass der Beschwerdeführer ungefähr einmal pro Monat einen generalisierten Anfall erleide (VB 530 S. 3). Der Beschwerdeführer brachte mit Stellungnahme vom 9. Dezember 2021 vor, das Kamerasystem sowie das Babyphone funktionierten nicht, da sie sich zu spät oder zu oft einschalteten. Die Mutter müsse zudem bei ihm im Zimmer schlafen, wenn er krank sei, was aufgrund seines schwachen Immunsystems oft vorkomme (VB 529).