keinen Grund, weshalb der Beschwerdeführer auf derselben Etage wie die Eltern schlafen müsse. Es fänden sich nur selten generalisierte tonische Anfälle, die bei einer Dauer von über 5 Minuten einer medikamentösen Intervention bedürften. Der Beschwerdeführer schlafe alleine in seinem Zimmer und könne von den Eltern sogar kameraüberwacht werden. Für eine medikamentöse Intervention stehe ein Zeitfenster von 5 Minuten zur Verfügung, in welchem die Eltern problemlos die Treppe bewältigen könnten (VB 523).