6.3.5. Betreffend die Frage, ob es dem Beschwerdeführer zumutbar sei, auf einem anderen Stockwerk als seine Eltern zu schlafen, hielt der Rechtsdienst in seiner Stellungnahme vom 29. November 2022 fest, die Mutter könne mit Hilfe eines Babyphones erkennen, ob sich die Atmung des Beschwerdeführers ändere. Auch Prof. Dr. med. F., Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, sehe nicht vor, dass die Eltern im Zimmer des Beschwerdeführers oder in der Nähe schlafen müssten (VB 638 S. 3).