Diesbezüglich wären weitere Abklärungen notwendig gewesen. Die I. GmbH ist eine juristische Person und stellt damit eine Drittperson dar, welche die Einschränkung in Bezug auf ihre Räumlichkeiten nicht mit Hinweis darauf, dass die Angehörigen gehalten seien, sich im Rahmen des Zumutbaren einzurichten, dulden muss.