pro Bewohner aufmerksam (Beschwerdebeilage [BB] 8). Ob die Grösse des Zimmers zur Pflege ausreicht und dem Beschwerdeführer zumutbar ist, wurde ebenfalls nur durch den Rechtsdienst beurteilt (VB 638 S. 2). Eine Beurteilung durch eine Fachperson, insb. unter Berücksichtigung der Ausführungen der Spitex, von Dr. med. K. und der Stiftung H., fand nicht statt.