Sie erachtete ein 10 m2 grosses Zimmer als zu klein für alle notwendigen Gegenstände (VB 643). Dem mit Beschwerde eingereichten Bericht vom 18. Dezember 2022 der involvierten Spitex ist ebenfalls zu entnehmen, dass das Zimmer zu klein sei. Die Grösse von 10 m2 sichere die Unterbringung für medizinische Gerätschaften, welche bei einer akuten sowie bei potenziell chronisch weiterer Verschlechterung des Allgemeinzustandes wichtig werden würden, nicht zu. Die Spitex machte überdies auf die betreffend stationäre Pflegeeinrichtung geltende Mindestgrösse von 16 m2 - 11 -