Die vom SAHB vorgeschlagene Variante beinhaltet jedoch – entgegen den Ausführungen des Rechtsdienstes – die Anpassung des Gäste-WC und sieht damit dessen Benutzung vor. Die befahrbare Dusche im Reduit sei zusätzlich zum Gäste-WC zu errichten (vgl. VB 576). Zu diesem Widerspruch äusserte sich der Rechtsdienst nicht. Eine eingehende Auseinandersetzung mit den Vorbringen des Beschwerdeführers betreffend Pflege sowie Anpassung des Gäste-WCs fand damit nicht statt, zumal Pflege nicht nur das Duschen und das Wechseln der Windeln beinhaltet und das vorgesehene Schlafzimmer nur über 10 m2 verfügt, wobei der Duschstuhl in der Illustration der SAHB nicht berücksichtigt wurde (VB 576 S. 33).