In seinem Bericht vom 29. November 2022 wies dieser darauf hin, das Erstellen einer Dusche im Reduit werde durch die J. GmbH als möglich und umsetzbar beurteilt. Zudem hielt er mit Hinweis auf den Abklärungsbericht der SAHB vom 3. Mai 2022 fest, das Gäste-WC im Eingangsbereich könne so belassen werden, da die Körperpflege des Beschwerdeführers mit Hilfe eines Dusch- und Toilettenrollstuhls in seinem Schlafzimmer durchgeführt werden könne, zumal dieser Windeln trage (VB 638 S. 2 f.). Die vom SAHB vorgeschlagene Variante beinhaltet jedoch – entgegen den Ausführungen des Rechtsdienstes – die Anpassung des Gäste-WC und sieht damit dessen Benutzung vor.