statt. Nach Eingang des Abklärungsberichts vom 3. Mai 2022 brachte der Beschwerdeführer die Argumente im Rahmen des Vorbescheidverfahrens mit Einwand vom 24. August 2022 erneut vor (VB 616). Dem beigelegten Bericht der FHB vom 25. Juli 2022 ist überdies zu entnehmen, dass die Erstellung der Dusche im Reduit nach den Regeln der Baukunde nicht möglich sei. Zudem müssten zusätzlich Kosten für die Teuerung, Rückbaukosten, Mehrwertsteuer, Reserven, Kosten für eine Anpassung des Gäste- WC und Kosten für die Überwindung der Schwelle im Hauseingang berücksichtigt werden.