In der fachtechnischen Beurteilung vom 3. Mai 2022 teilte die SAHB mit, aufgrund der erheblichen Mehrkosten gegenüber den Kostengutsprachen vom 13. September 2018 und vom 25. Juni 2019 habe sie die Gesamtsituation erneut abgeklärt. Während ein Plattformtreppenlift oder ein Hängelift zwischen UG und EG nicht in Frage komme, könne als einfache und zweckmässige Lösung ein Zugang im Aussenbereich erstellt werden. In einer neben der Hauseingangstreppe gegrabenen Nische könne eine Hebebühne installiert werden, womit der Beschwerdeführer auf das Hauseingangsniveau im EG gefahren werden könne.