Dem ergänzenden Antrag vom 4. Oktober 2021 legte der Beschwerdeführer eine neue Offerte eines anderen Geologen bei (VB 490). Die Beschwerdegegnerin beauftragte die SAHB, den Einbau der Vertikallift-Anlage anhand des eingereichten Dossiers erneut zu beurteilen (VB 576 S. 38). Die SAHB führte in der Folge diverse Abklärungen durch. In der fachtechnischen Beurteilung vom 3. Mai 2022 teilte die SAHB mit, aufgrund der erheblichen Mehrkosten gegenüber den Kostengutsprachen vom 13. September 2018 und vom 25. Juni 2019 habe sie die Gesamtsituation erneut abgeklärt.