5.2. Da die Umsetzung des Bauvorhabens gemäss Offerte der C. AG aufgrund fehlender Baubewilligung sowie weiterer Schwierigkeiten nicht möglich war, reichte der Beschwerdeführer mit Antrag vom 2. August 2021 diverse neue Offerten für den Bau eines Vertikallifts ein. Der beigelegte Bericht der Procap Schweiz vom 13. Juli 2021 machte zudem auf diverse Schwierigkeiten, welche beim Bau beachtet werden müssten und welche die höheren Kosten gemäss den neuen Offerten erklärten, aufmerksam (VB 480). Dem ergänzenden Antrag vom 4. Oktober 2021 legte der Beschwerdeführer eine neue Offerte eines anderen Geologen bei (VB 490).