Im UG befänden sich zudem die Waschküche, Haustechnik und übliche Kellerräumlichkeiten, im EG das Wohnzimmer mit Zugang zum Sitzplatz, die Küche, das Büro und ein Gäste-WC und im OG das Schlafzimmer des Beschwerdeführers, eine Nasszelle mit Badewanne, Duschkabine, Toilette und Lavabo sowie ein weiteres Zimmer. Bis anhin seien der Beschwerdeführer und sämtliche Hilfsmittel über die Treppen getragen worden, was insbesondere aufgrund des Wachstums des Beschwerdeführers zunehmend unzumutbar werde. Die Treppen seien steil und schmal und es sei wenig Platz vorhanden, weshalb die Erschliessung mit einer Plattformtreppenliftanlage oder mit einer Hängeliftanlage nicht möglich sei.