5.1. Am 3. Mai 2018 beantragte der Beschwerdeführer Kostengutsprache für einen Aussenlift zum Transfer, da er sich nicht selbstständig fortbewegen könne und er zu schwer werde, um eigenhändig über die Stockwerke befördert zu werden. Dem Antrag legte er eine Offerte der C. AG und eine der D. AG bei (VB 164). Aus der fachtechnischen Beurteilung der SAHB vom 6. Juli 2018 geht hervor, dass das Einfamilienhaus, welches die Familie des Beschwerdeführers bewohne, an starker Hanglage gebaut sei, wobei der relevante Zugang zum Wohnbereich durch die Garage über eine Innentreppe ins Erdgeschoss erfolge.